Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Vorschrift für Ersatzflaschen | 26 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 484258 |
Datum | 22.05.2008 11:47 MSG-Nr: [ 484258 ] | 8500 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Auf der Schule haben sie damals nichts gesagt ...
Es heißt zwar das aus hygienischen Gründen den PA nur der gleiche wieder tragen soll, aber woran das liegt, keine Ahung ... so gesehen kann ja der LA nicht mit Speichel oder Scheiß in Kontakt kommen.
Außerdem gibts zB noch unter anderem in Bayern die Möglichkeit durch nen LA und Flaschentausch den PA "wieder einsatzklar" zu machen.
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| 22.05.2008 09:58 |
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