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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Einbinden eines Verletzten auf einer Trage | 19 Beiträge | ||
Autor | Aaro8n H8., Mannheim / Baden-Württemberg | 485985 | ||
Datum | 29.05.2008 17:32 MSG-Nr: [ 485985 ] | 12581 x gelesen | ||
Hi, neben meiner Frage wie das Einbinden "draußen" gehandhabt wird (Danke für die vielen Antworten), hat mich auch interessiert, ob es hier Regelungen gibt. Hierzu habe ich nun etwas gefunden, dass ich Euch nicht vorenthalten möchte: KatS Dv 260 vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Transport Verletzter aus Schadensstellen Punkt 4.2.3 Werden Verletzte mit Hilfe einer Einheitskrankentrage aus Höhe und Tiefen, über Hindernisse, Treppen oder durch enge Stellen transportiert, so ist eine zusätzliche Sicherung durch Leinen erforderlich. | ||||
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