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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen? | 3 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 492977 | ||
Datum | 05.07.2008 01:36 MSG-Nr: [ 492977 ] | 2013 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Thorben Gruhl Ist hier die örtliche Fw zuständig und ggf. verpflichtet entsprechende Gefährungspotentiale in ihren Planungen/Ausrüstungen zu berücksichtigen Steht doch so im Brandschutzgesetz drin, da die einzigen Ausnahmen Wasserstrassen und KatS betreffen. Oder habe ich die Frage falsch verstanden? Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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