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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 497644 | ||
| Datum | 24.07.2008 12:48 MSG-Nr: [ 497644 ] | 122578 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Stefan Brüning Ein Kollege von mir wurde bei einem (eigentlich unspektakulären) Unfall ohne Fremdbeteiligung mit einem RTW und ohne ernsthafte Verletzungen der Besatzung vom StA mit unglaublichen Anklagepunkten vor Gericht gezogen. Wegen was? Fahrlässige Körperverletzung? Das Geschrieben von Stefan Brüning neben dem Führerscheinentzug auch eine gewaltige Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe drin gewesen. dürfte mit dem Geschrieben von Stefan Brüning Unfall ohne Fremdbeteiligung mit einem RTW und ohne ernsthafte Verletzungen der Besatzung aber nicht zusammenpassen. So schnell geht das alles nicht. Hier würden mich genauere Infos interessieren, gerne auch per PN. @Daniel Geschrieben von Daniel Ruhland Wie bereits geschrieben, könnte m.E. durchaus sein, daß eben kein Richter damit beschäftigen wird (auch aus eigener Erfahrung. Leider schon zwei Unfälle mit Sonderrechten gehabt (RD), aber noch nie einen Richter zu Gesicht bekommen o.ä.). Und was genau findest du daran so schlimm? Zivil-Richter schalten sich nur ein, wenn die Haftungsverteilung unklar ist. Und die dürfte eigentlich zu klären sein. Auch wenn es hier auf den Einzelfall ankommt und man sich dann abzustimmen hat, hatten entweder RTW oder Pol wird wohl "regulär" (also ohne Sosi) Vorfahrt bzw. "grün", so dass der andere, der Sonderrechte in Anspruch nehmen muss, hätte mehr aufpassen müssen, wenn er sich über die Straßenverkehrsordnung hinwegsetzt. Und dass du noch nicht vorm Straf- bzw. Owi-Richter gesessen hast, heißt nur, dass da die Staatsanwaltsschaft/Bußgeldstelle mit dem nötigen Fingerspitzengefühl gehandelt hat. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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