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Thema | Spende für neues Feuerwehrfahrzeug | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen | 500413 | ||
Datum | 03.08.2008 21:00 MSG-Nr: [ 500413 ] | 9651 x gelesen | ||
Also noch mal: Ihr könnt eine Freistellung vom Finanzamt bekommen. Aber das nur dann, wenn ihr einen Feuerwehrverein mit entsprechender Satzung habt. Damit seid ihr dann, wie die meisten Feuerwehrvereine, gemeinnützig. ERST DANN könnt ihr eine Zuwendungsbescheinigung (das ist nämlich der richtige Begriff für "Spendenquittung") ausstellen. Nur nebenbei bemerkt: wer eine (von mir aus) Spendenquittung FÄLSCHLICHERWEISE ausstellt, haftet letztendlich für die Steuereinnahmen, die dem Finanzamt entgehen ! Viel Spaß dann bei einer oder mehrerer hohen "Spende". Also: Habt ihr einen Feuerwehrverein ? Wenn nein: AUF KEINEN FALL eine Spendenquittung ausstellen. Wenn ja: prüfen ob ihr gemeinnützig seid, indem man beim Kassenfahrt o.ä. nachfragt, ob ein "Freistellungsbescheid" vom Finanzamt vorliegt. Alles weitere hier zu diskuttieren ist unnötig ! Gruß Christian ACHTUNG !!! Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer. Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen. | ||||
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