Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Sinn einer Stabilen Seitenlage bei Bewusstlosen Personen | 27 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 503105 |
Datum | 15.08.2008 15:22 MSG-Nr: [ 503105 ] | 7496 x gelesen |
Infos: | 15.08.08 Stabile_Seitenlage Vergleich_mit_der_seit_2006_gelehrten.2C_vereinfachten_Variante ( Wikipedia )
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1. Erste Hilfe
2. Ersthelfer
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Hallo und wilkommen.
Geschrieben von Stephan Koenigch hoffe ich bekomme mit meinem ersten Beitrag nicht gleich
Ärger, weil es nicht nur etwas mit Feuerwehr zu tun hat.
Nein. Kein Problem. Sowas ist völlig onTopic.
Geschrieben von Stephan KoenigIch frage mich seit einiger Zeit, ob eine Stabile Seitenlage wirklich
bei allen Bewusstlosen mit eigener Atmung Sinn macht. Das wird
nämlich auf allen Links die ich mal angeklickt habe und gesucht
habe so gelehrt.
Richtig.
Geschrieben von Stephan KoenigDie Person hatte die Augen offnen und hat geatmet, Puls war
meiner Wahrnehmung eher "normal schnell". War aber nicht ansprechbar,
auch nicht durch Schütteln, Ansprechen etc.
Ich habe den Herrn dann in die Schocklage (Beine hoch) gebracht
und dabei eben ständig die Atmung kontrolliert. Ich fand das
so viel einfacher, weil ich die Atmung immer kontrollieren konnte.
Erstmal ist schon eine gute Sache, wenn überhaupt geholfen wird.
In deinem Fall ist alles prima gelaufen und das ist doch schonmal erfreulich.
Die Frage, die ich mir stellen würde: Warum die Schocklage? Hatte er (außer einem leicht erhöhten Puls) Schocksymptome?
Das Problem, was sich bei einem Teil der Bewußtlosen (in der Medizin gibt es da noch einige Abstufungen, die man in der EH allerdings wegläßt) ergibt, ist zum einen das erlöschen der Schutzreflexe und der Muskelspannung. Das für dazu, dass durch den Zungengrund unter Umständen in der Rückenlage die Atemwege verlegt werden, was logischerweise sehr suboptimal ist.
Hinzu kommt die Gefahr einer Aspiration, d.h. Fremdkörper/Flüssigkeiten werden eingeatmet. In diesem Fall eben Erbrochenes.
Diese beiden Dinge werden durch die SSL weitgehend verhindert und eine Überwachung ist möglich.
In der EH ist nunmal das Ziel, mit möglichst einfachen Maßnahmen den Hauptteil der Notfallbilder bearbeiten zu können.
Aus diesen Gründen ist für den Ersthelfer bei einer bewußtlosen Person immer eine SSL angebracht.
Es spricht allerdings für dich, dass Du Dir über diese Dinge Gedanken machst. Weiter so!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.
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