Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | KatS des Bundes, ein paar Zahlen | 68 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 504543 |
Datum | 20.08.2008 23:16 MSG-Nr: [ 504543 ] | 17241 x gelesen |
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Technisches Hilfswerk
Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Sven HildebrandtWenn die Feuerwehren dieses auch im KatS können, was ja laut deiner definition nur Ländersache ist und somit den Feuerwehren obliegt, dann reden wir noch einmal da drüber weiter!
... Feuerwehr ist nur eine Teilmenge des KatS !
KatS ist zunächst einmal Ländersache. Dieses regelt nun wer in seinem KatS was macht. Hessen hat dies im § 27 seines HBKG getan. Und da steht eben auch: "Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wirkt gemäß ihrer Aufgabenzuweisung nach dem THWHelferrechtsgesetz
in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz mit."
Und nur darüber kommt in Hessen das THW originär in den KatS (ansonsten wäre es reine Amtshilfe) - und das Land meint sich keine Gedanken (und Ausgaben) mehr über primär den Bergungs- und Instandsetzungsdienst machen zu müssen.
Gruss
Gerhard
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