Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Umgang mit Med.Prod. im RD | 44 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 510221 |
Datum | 19.09.2008 10:25 MSG-Nr: [ 510221 ] | 11216 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Geschrieben von Ulrich Cimolinoder m.E. ganz gut die Rechtslage für Unternehmer bzw. Fw/RD beschreibt, die Medizinprodukte anwenden (lassen) wollen. Dazu gehören auch die AED.
Ich habe schon beim lesen der Papierausgabe die Intention des Autors nicht verstanden. Wenn die ärztlichen Kollegen nicht in die Technik eingewiesen sind lassen sie sie eben von den RA bedienen.
Für die Verwendung von AED im nicht gewerblichen Bereich (z.B. in der U-Bahn) gilt die MPBVo nicht.
Die (einmalige ) Einweisung in einen AED sollte eigentlich 10 min nicht überschreiten müssen, solange die Eingewiesenen einen Kurs lebensrettnde Sofortmaßnahmen gemacht haben. Sollte sich daher sogar bei eine FF ohne große Probleme machen lassen (wie ja auch die Praxis zeigt).
Wir haben wirklich viele Probleme. Die Anwendung von AED durch Laien gehört nicht dazu.
Gruß
Ingo
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| 19.09.2008 10:12 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 19.09.2008 10:25 |
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Ingo7 z.7, LK Harburg | |