Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Umgang mit Med.Prod. im RD | 44 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 510516 |
Datum | 20.09.2008 18:53 MSG-Nr: [ 510516 ] | 10619 x gelesen |
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Medizinproduktegesetz
Hallo!
Geschrieben von Ulrich Cimolinoändert aber auch für die Feuerwehr Düsseldorf nichts daran, dass eine Einweisung erfolgen MUSS, für alle, die das Ding bedienen sollen...
Das ist doch eigentlich unstrittig, oder? So weit ich weiß, gilt für die "Targeted First Responder" in jedem Fall eine Einweisungspflicht - nur "echte" Laien sind ausgenommen.
Und "Targetet First Responder" ist jeder, der im Rahmen seines Jobs/Dienstes dazu bestimmt ist, den AED eventuell zum Einsatz zu bringen - also z.B. U-Bahn-Betreibspersonal, Feuerwehrler, Polizisten, Beamte und Angestellte in Dienststellen/Betrieben mit AED...
Und eine Reanimationsschulung ist unabhängig von der Einweisung immer sinnvoll, da eine AED-Anwendung ohne zumindest externe Herzdruckmassage auch nicht wirklich zielführend ist.
Auf der anderen Seite dürfe bei der angenommenen Situation "Defi da aber kein eingewiesenes Personal" die Güterabwägung zwischen dem Leben des Patienten auf der einen und dem MPG auf der anderen Seite wohl recht deutlich ausfallen...
V.a. da die Bedienung ja wirklich im Wortsinne kinderleicht ist - das ist durch Studien belegt.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|