News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Voraussetzungen für Führungslehrgänge | 12 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 520189 | |||
Datum | 09.11.2008 16:22 MSG-Nr: [ 520189 ] | 2943 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer # Nasenfaktor Da hab ich schon mal was von gehört.... Ich meinte eher Voraussetzungen, welche man als Führungskraft getrost auch zu Papier bringen kann.* MkG Marc *wobei ich ja nicht ausschließe, daß es Leute gibt, die das oben Geschriebene auch im Rahmen einer kommunalen Vorschrift verwursten würden.
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|