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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | 'Neues' von der Führerscheinfront | 14 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 520921 | ||
Datum | 12.11.2008 09:40 MSG-Nr: [ 520921 ] | 3883 x gelesen | ||
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hallo, über eine neue EU-Regelung, nach der Feuerwehrleute, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine Sonderfahrerlaubnis für ihr schweres Gerät bekommen. Am Freitag stimmte der Bundesrat dem Antrag aus Bayern zu. Der Autor dieses Zeitungsartikels sollte nochmals in sich gehen und die rechtlichen Zusammenhängen zwischen der EU und dem Gesetzgebungsverfahrung der Bundesrepublik nochmals genauer anschauen. Z.B. hier Seit wann beschliesst der Bundesrat EU-Regelungen? Die EU-Regelung das die Länder im Führerscheinrecht Ausnahmen z.B. für die Feuerwehren einführen können ist alt. Deutschland hat diese Option bisher noch nicht genutzt. Die Bundesratsinitiative von Bayern hat das Ziel das der Bundestag nun so eine Regelung einführt. Und wenn der nicht will dann gibt es die nicht ... Da ist also noch gar nichts entgültig entschieden. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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