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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Neue Katschtzfahrzeuge Eckdaten | 54 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 521211 | ||
Datum | 13.11.2008 00:55 MSG-Nr: [ 521211 ] | 12976 x gelesen | ||
Moin So, die Pflichtenhefte stehen beim BBK online. Nach der ersten Lektüre der Anforderungen ans LF-KatS fielen mir zwei Dinge auf: 1) Das Gesamtgewicht ist nirgends festgelegt. Da steht nur Gewichtsklasse M, also max. 14 Tonnen. Ich denke nicht, dass das Fahrzeug ein 14-Tonner werden soll? Damit wären auch wieder all jene draußen, die sich an diese Sache mit einem Bewilligungsbescheid über ein LF 10/6 anhängen wollten - zumindest dort, wo noch vom Land im Einzelfall gefördert wird. 2) Die Tieflagerung der TS ist nicht vorgegeben, *kann* also auch so eine Liftgeschichte werden. Folglich müsste man nun abwarten, wer den Auftrag erhält, wie das Fahrzeug endgültig aussehen wird, und dann prüfen, ob man noch "mitmachen" kann/sollte/will. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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