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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEntscheidung des OVG NRW zu Hanrathstiefel7 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW521889
Datum16.11.2008 13:31      MSG-Nr: [ 521889 ]3129 x gelesen
Themengruppe:
  • Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel

  • Der Verband äußert sich darin recht deutlich:

    Die sich aus dieser Untersagungsverfügung (Az.: 55.3.8221-Go) ergebende Konsequenz: Die beanstandeten Schuhe sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden.

    Er bezieht sich darin auch auf die Veröffentlichungen und Äusserungen der Firma Hanrath Schuh-GmbH:

    Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte, wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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     16.11.2008 12:52 Alex7 D.7, Helpsen
     16.11.2008 12:59 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     16.11.2008 13:05 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     16.11.2008 13:31 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     16.11.2008 13:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.11.2008 13:43 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     16.11.2008 13:55 Jürg7en 7M., Weinstadt

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