Der Verband äußert sich darin recht deutlich:
Die sich aus dieser Untersagungsverfügung (Az.: 55.3.8221-Go) ergebende Konsequenz: Die beanstandeten Schuhe sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden.
Er bezieht sich darin auch auf die Veröffentlichungen und Äusserungen der Firma Hanrath Schuh-GmbH:
Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte, wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben.
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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