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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Kostenübernahme/-beteiligung der Kommune am Führerscheinerwerb Kl. C | 16 Beiträge | ||
Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 522750 | ||
Datum | 20.11.2008 13:47 MSG-Nr: [ 522750 ] | 4184 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo, Geschrieben von Tobias Hörndler Aber wenn ich bis Sept 2009 meinen Führerschein erwerben kann ( sei es Privat-, Teil- oder Gemeindefinanziert) dann sinkt doch nach diesem Termin mit Sicherheit die Bereitschaft zu einer Privat- oder Teilfinanzierung. Bei uns in der Wehr war noch nie die Bereitschaft der Privat- oder Teilfinanzierung vorhanden. Es ist Aufgabe der Komunen für eine funkzionierende Feuerwehr zu sorgen und dazu gehören auch eine ensprechende anzahl von Fahrern. Wird die Ausbildung versäumt oder verschlafen, kommt es zu den in letzter Zeit diskutierten Problemen. Siehe hierzu ach meine früheren Post´s mfg ak | ||||
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