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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 2 Monate Freiheitsstrafe für Abziehen und Verstecken von RTW-Schlüssel | 31 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 524860 | ||
Datum | 29.11.2008 10:30 MSG-Nr: [ 524860 ] | 7996 x gelesen | ||
Geschrieben von Eric Strieb Motor läuft trotz abgezogenem Schlüssel weiter ... Wie sehne ich mich nach dieser Technik zurück! Als man Streifenwägen noch nicht über Leasing beschaffte, war diese Weiterleitungsschaltung Grundausstattung. Habe es fast schon vergessen oder verdrängt ;-) Das zusätzliche Loch im Armaturenbrett (für den Schalter) würde wohl zu teuer kommen, wenn man die Kisten an den Hersteller zurückgibt. Schade, dass aus solchen Gründen gute Technik in Vergessenheit geraten ist. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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