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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 2 Monate Freiheitsstrafe für Abziehen und Verstecken von RTW-Schlüssel | 31 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 524868 | ||
Datum | 29.11.2008 10:53 MSG-Nr: [ 524868 ] | 7809 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Eckstein Selbst wenn du das fahrzeug für langere Zeit verlässt, bleibt der Schlüssel stecken, damit nachrückende Kräfte eventuell diese Fahrzeug bewegen können. Das kommt ja noch hinzu. Schlüssel abgezogen (und das Auto aus und zu gemacht) ist eigentlich nur beim In House Notfall in sozialen Brennpunkten angesagt. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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