Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Dokumentation beim RTW-Einsatz | 10 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 525880 |
Datum | 04.12.2008 14:54 MSG-Nr: [ 525880 ] | 6132 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
gesunder Menschenverstand
Mahlzeit.
Geschrieben von Lothar LeithäuserGibt es eine Dokumentationspflicht von RTW - Einsätzen ohne NA in NRW?
Am besten den Gestzestext.
Wenn Du so fragst: Gibt es eine für Ärzte? Im Gesetz?
Fakt ist doch, neben dem GMV, dass eine fehlende Dokumentation im Zweifelsfalle zu einer Beweislastumkehr führen kann. Das ist doch wohl schon Grund genug, angemessen zu dokumentieren, egal ob ein Arzt anwesend ist oder nicht.
Ein explizites Gesetz gibt es dafür sicher nicht. Ich will jedoch nicht ausschliessen, dass es dazu Verordnungen unterhalb der Gesetzesebene geben könnte.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.
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| 04.12.2008 13:54 |
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Loth7ar 7L., Hilden |
| 04.12.2008 14:54 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 05.12.2008 00:40 |
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., Diepersdorf | |