| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Ist es Pflicht..... | 21 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 526383 |
| Datum | 07.12.2008 19:43 MSG-Nr: [ 526383 ] | 4195 x gelesen |
Vorausrüstwagen
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Geschrieben von Daniel HauckJa, wenn nur der VRW gefordert wird, dann nur der. Aber so lange die Lage unklar ist, vielleicht noch keine Rückmeldung erfolgt ist, dann eben der Rüstzug komplett.
Nochmal. Wenn die örtlich zuständige Gemeindefeuerwehr in der AAO festgelegt hat, daß sie da nur mit dem TSF kucken fährt und Ihr nur mit dem VRW kommt, dann ist das erst mal so.
Natürlich wird diese AAO jofentlich vom KBM gestoppt werden. Wenn nicht, dann gilt sie aber erst mal.
Also auch wenn die Lage noch so unklar ist alarmiert die Leitstelle nach der von der örtlich zuständigen Wehr (bzw. der Gemeinde) festgelegten AAO. Und dann rollt auch nur das an, was in der AAO drinne steht. Alles andere ist lange vor der Alarmierung zu klären.
Das selbe Spiel können wir mit der DLK machen, die mit einem LF im Schlepptau kommt. Das kann je nach Umfeld natürlich Sinn machen (Ersatzmannschaft zur Ablösung der Korbbesatzung, Pumpe zur Speisung des Wenderohrs,...). Aber auch das legt alleine die anfordernde Wehr/ Gemeinde fest.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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