Rubrik | Einsatz |
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Thema | Ist es Pflicht..... | 21 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 526418 |
Datum | 07.12.2008 22:12 MSG-Nr: [ 526418 ] | 3861 x gelesen |
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Geschrieben von Michael SchmidgallBedenke aber auch mal das es durchaus Sinn machen kann das ein ELW oder MTW dem RW hinterherfährt um noch zwei bis vier Mann für den RW zu bringen. Viele Wehren die den nachgeforderten RW nicht regelmäßig bei ihren Diensten haben werden froh sein wenn Geräte dieses RW auch durch die nachgerückte Wehr selbsttätig eingesetzt werden können! Mit drei Mann ist das oft nicht machbar.
Da stimme ich Dir zu 100% zu. Aber dann muß das vorher in der AAO bzw. der Nachforderung geregelt sein. Sprich die lautet dann RW + MTW. Oder besser RW + LF. Und nicht "nur" RW.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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