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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Blaulichter | 23 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 526635 | ||
Datum | 09.12.2008 00:03 MSG-Nr: [ 526635 ] | 10004 x gelesen | ||
Geschrieben von Walter Huber Gibt es eine EU- Richtlinie für die Blaulichtmontage? ...da wurde ja schon einiges geschrieben..... Geschrieben von Walter Huber Heckblaulichter als LED Ausführung ...hierzu hab ich ne ganz aktuelle Info was Baden-Württemberg betrifft! Die is von heut! Ausschließlich blaue Heckblitzer hinten sind im Prinzip nur anbaubar wenn auch schräg von der Seite einsehbar (z.B. Heckwarnmodule von Hella). Gelb auch so möglich. Sollte dies, oder eine herkömmliche RKL absolut nicht anbaubar seinda diese ständig oder zeitweiße von Aufbauten oder Anbauteilen verdeckt wäre, sind RKL nach §52 Asatz3 Satz2 mit ner Hauptabstrahlrichtung nach hinten zur ersatzweisen/ vorübergehenden Absicherung des Einsatzfahrzeuges nach hinten möglich. Die Zulassung für hinten usw. muß zwingend vorhanden sein. Bloß keine sogenanntenFrontblitzer hinten anbauen!!! Du mußt nen dicken Berg Papiereim Fzg. mitführen wo das alles nochmal genau drin steht und im Prinzip ist das die Ausnahme von der Ausnahme. Der Tüv-Süd hilft da aber gerne weiter. Nette Leute.....(kein Scherz). Bei Neufahrzeugen ist das ja alles gut planbar, bei Altfahrzeugen eben kurz vorher die Möglichkeiten mit dem zuständigen Tüv-Prüfer klären. Also wenn irgendwie machbar hinten nur gelb als Richtungsgebunden und blau als rundum, auch wenn man die Teile vielleicht noch nicht mal 135° sieht. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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