Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Opt-out läuft in drei Jahren aus....!? | 35 Beiträge |
Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 528614 |
Datum | 17.12.2008 23:48 MSG-Nr: [ 528614 ] | 9188 x gelesen |
Hi Jan Ole,
Geschrieben von EP - Informationsbüro Deutschland
Diese "Opt-Out-Klausel" des Ministerrats sieht vor, dass Arbeitnehmer, die ihre Zustimmung erteilen, im Durchschnitt eines Dreimonatszeitraums bis zu 60 bzw. 65 Stunden in der Woche (wenn die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit angesehen wird) arbeiten dürfen. 15 EU-Mitgliedsländer nutzen derzeit die Opt-out-Regelung.
Seltsam nur, dass das grade hier das Parlament deutlich macht, dass - inaktive Zeiten während des Bereitschaftsdienstes durch Tarifverträge oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern bzw. Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit "besonders gewichtet" werden können - und der Ministerrat? Der spricht von einer Arbeitzzeit bis zu 65 Stunden. So wie geschrieben wird, wird es zwischen Parlament und Ministerrat es zu einem Vermittlungsverfahren kommen. Wie da wohl der Kompromiss aussehen wird.
Hmm, unser GBR verhandelt z. Zt. über eine 65! Stunden Woche aber eben nicht mit vollen Ausgleich während der Bereitschafts- bzw. Ruhezeit. Vielleicht sehe ich das falsch, aber hier ein ausgedachtes Beispiel einer solchen "vertraglichen Gewichtung" mit der man auf entsprechende Stundenzahlen kommen kann:
8 Stunden Arbeitszeit mit 100% Bezahlung
8 Stunden Bereitschaft mit 75 % Bezahlung
8 Stunden Ruhezeit mit 25 % Bezahlung
Ergibt pro Tag rechnerrische 8 std. + 6 std + 2 std. = 16 "gewichtete Stunden " obwohl ich 24 anwesend bin und dafür bezahlt werde.
Wieviel Tage darf ich jetzt in der Woche arbeiten?
Gruß
Klaus
Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß.
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| 17.12.2008 21:23 |
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Jan 7Ole7 U.7, Hamburg |
| 17.12.2008 21:27 |
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Jan 7S., Wallenhorst |
| 17.12.2008 21:33 |
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., Bockenheim | |