Rubrik | Taktik |
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Thema | Safety Officer - schon irgendwo praktiziert? | 89 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 529481 |
Datum | 22.12.2008 14:30 MSG-Nr: [ 529481 ] | 18187 x gelesen |
Infos: | 13.04.17 Der Sicherheitassistent - Sachstand nach 6 Jahren 08.11.16 Sicherheitsassistent Info 26.04.16 FW-Magazin: Sicherheitsassistent bei der Feuerwehr
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Sicherheitsbeauftragter
Einsatzleiter
Hi,
Geschrieben von Carsten Gösch
Hat Eure Feuerwehr eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Habt Ihr einen Arbeitsschutzausschuss?
die beide genau was im Einsatzfalle mit der Sicherheit der eingesetzten Kräfte zu tun haben?
Geschrieben von Carsten GöschGibt es in der aktiven Mannschaft Sicherheistbeauftragte?
Wie bereits anderswo geschrieben, kennt man das in Bayern für die FF eher weniger...ich würde mir aber vorstellen, dass auch der SiBe eher bei Ausbildungs-, Übungs- und Technischen Diensten zum Tragen kommt und vornehmlich dort seine Aufgaben wahrnimmt, und nur weniger im Einsatz...kann dazu jemand aus eigener Erfahrung etwas sagen?
Geschrieben von Carsten GöschIch unterstelle, daß der SO im angelsächsischen Raum ungefähr der deutschen Fachkraft für Arbeitssicherheit entspricht.
Das ist für den Incident Safety Officer, den ich meinte, nicht richtig. Der Health and Safety Officer kommt ungefähr der FASi gleich, das ist korrekt.
Geschrieben von Carsten GöschEine Sicherheitskraft mit Weisungsrecht halte ich aber auch für problematisch.
Wieso? Sie hat ja im US-Konzept kein "volles Weisungsrecht", sondern darf nur dann Arbeiten einstellen, Trupps zurückziehen lassen u.ä., wenn die Sicherheits erheblich gefährdet ist. Das alles natürlich verbunden mit Rückmeldung an den EL etc.pp....
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
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atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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