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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umweltzonen (war: Sonntagsfahrten) | 4 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 530536 | ||
Datum | 26.12.2008 20:13 MSG-Nr: [ 530536 ] | 1709 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Christoph Dettmar Ich habe dazu hier unter 6. folgendes gefunden: Bei solchen Sekundärquellen ist immer Vorsicht angesagt. Sowohl das Bundesministerium der Justiz als auch die Online-Version des Bundesgesetzblattes haben zwar das Komma, aber nicht den Teil danach! Für die auf vielen Internetseiten zu findene Anbringungsvorschrift "unten rechts" gibt es jedenfalls auch keine Rechtsgrundlage... Gruß, Henning | ||||
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