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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Bei welchen Einsatzstichwort Atemschutz? | 97 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 532016 | ||
Datum | 02.01.2009 10:44 MSG-Nr: [ 532016 ] | 25990 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Horn Beim VU handelt es sich um ein meist vollumfängliches Schadensereignis, das eine wahrscheinliche Gefährdung durch Brandentwicklung nach sich zieht. Richtig. Geschrieben von Ingo Horn Bei einem BSW ist in der Regel noch kein Schadensereignis eingetreten und das Ziel der eingesetzten Kräfte ist der Eingriff noch in der Entstehungsphase um ein vollumfängliches Schadensereignis zu verhindern. Richtig, und dafür ist dann welche PSA nach welcher Gefährdungsbeurteilung notwendig ? 1.Wie viel % der VU gehen mit Feuer einher ? 2.Wie viel % der BSW gehen mit Brandereignis einher ? Wenn 2. gegen null läuft, warum wohl wehren sich Veranstalter immer mehr gegen die BSW, die ja auch Geld kostet ?.......... Wenn die Anordnung einer BSW aber von einer Gefährdung ausgeht, muß dann nicht zwingend auch die PSA dieser Gefährdung angepasst sein ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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