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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | AAO bei Einsätzen an bzw. auf Gewässern | 8 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Ingolstadt / Bayern | 532455 | ||
Datum | 03.01.2009 15:23 MSG-Nr: [ 532455 ] | 3153 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Christian Müller Wie sieht bei euch die AAO bei solchen Einsätzen aus? AAO für Wasserrettung: Berufsfeuerwehr mit Rüstzug, Boot und Tauchergruppe ggf. Freiwillige Feuerwehr mit MZB Wasserwacht mit Booten und Tauchern Geschrieben von Christian Müller Was bzw. wer wird alles zusätzlich alarmiert? Bei Fließgewässer ein Hubschrauber mit Wärembildkamera. Wenn verfügbar RTH mit BF-Tauchern Je nach örtlicher Lage ggf. weitere Wasserwachten. Geschrieben von Christian Müller Wer stellt die Wasserrettungszüge bzw. Rettungsschwimmer? Die Wasserrettung stellt gemäß BayRDG die Wasserwacht und die DLRG. Jeder Beamte der Berufsfeuerwehr ist min. zum Rettungsschwimmer ausgebildet. Generell denke ich, macht eine Alarmierung von Einheiten der Feuerwehr zur Unterstützung der Wasserrettungseinheiten Sinn, z.B. Winde vom RW, Beleuchtungssatz, DLK Direkt an der Wasserrettung sollte die FF m.M. aber nur dann beteiligt werden, wenn DLRG/Wasserwacht/Tauchergruppen BF nicht zeitnah zur Verfügung stehen. | ||||
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