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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | FUG13 - Angebote und Erfahrungen | 47 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 534358 | ||
Datum | 09.01.2009 17:05 MSG-Nr: [ 534358 ] | 10041 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Das geht ganz einfach. Formloses Schreiben mit Name und Anschrift des Betreibers an die Bundesnetzagentur, die klärt das dann für Dich ;-) ... ich fürchte ich muss dich enttäuschen. Die Frequenzzuweisung der BNetzA gestattet i.d.R. das Betreiben beliebig vieler tragbarer und beweglicher (TR-BOS) Funkanlagen auf der zugewiesenen Frequenz. Zugelassen ist das FuG 13b. Insoweit ist das der BNetzA egal, solange nichts funktional gestört wird. Man könnte sich aber dadurch massiven Ärger mit dem jeweiligen IMs (und der nachgeordneten Betriebsleitung/Funküberwachung) zuziehen ... insbesondere wenn deshalb was gestört wird oder was mangels Funkverbindung schief geht. Gruss Gerhard | ||||
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