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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Mitgliedermangel. Junge Kamerad in massen, die Mittelschicht fehlt.... | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536485 | ||
Datum | 18.01.2009 10:44 MSG-Nr: [ 536485 ] | 7957 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Bernhard Deimann Die Neufassung des Feuerwehrgesetzes für BaWü sieht zukünftig für solche Fälle eine gesetzliche Grundlage vor. In den § 14 (Dienstpflichten) soll ein Abs. 3 eingefügt werden: Das ist mir schon klar. Nur bringt es nichts, wenn derjenige zwar "beurlaubt" ist, aber nach 2-3 Jahren Beurlaubung weder Kontakt noch nachhaltiges Interesse an der Feuerwehr besteht. Darum geht es mir ja gerade. Die Bindung durch aktive Maßnahmen der Personalbestandspflege auch in der Zeit der Beurlaubung zu erhalten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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