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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eingangstüre im Gerätehaus verschließen? | 14 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 537082 | ||
Datum | 20.01.2009 16:09 MSG-Nr: [ 537082 ] | 5210 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl nach Auskunft einer Versicherung muss auch die Eingangstüre eines Gerätehauses immer zusätzlich verschlossen (nicht nur zugezogen) sein. Der Hintergund ist i.d.R. der, dass die Tür nicht zerstörungsfrei (durch draht, o.ä.) geöffnet werden kann. Es gibt jedoch Türen, da wird durch die Konstruktion des Türfalzes ein zurückschieben der Falle verhindert. ggf. wäre der Versicherung eine solche tür auch nur zugezogen ausreichend. Das muss im Einzelfall geklärt und vereinbart werden. | ||||
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