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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gehobener Dienst -> Entwicklung des Stellenmarktes? | 99 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 540823 | ||
Datum | 04.02.2009 19:20 MSG-Nr: [ 540823 ] | 34924 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Kolbe Aber vieleicht kann Ulrich Cimilino ja man aus seiner Sicht sagen, wie er einen Bewerber einstufen würde, der eine Bescheigung ZF der BF mitbringt. gar nicht, weil ohne die sonstigen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen der ZF-Lehrgang sinnlos ist. Ich kann und würde hier keinen einstellen. ZUERST ist das laufbahnrechtliche zu regeln, DANACH können wir drüber diskutieren. Im Grundsatz ist natürlich eine stärkere Verzahnung von Studium und gDFeu wünschenswert - v.a. wenn man mal ein paar Jahre weiter denkt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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