Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543744 |
Datum | 16.02.2009 17:12 MSG-Nr: [ 543744 ] | 22739 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Dietmar Reimeraber wenn der Patient im RTW verstirbt, verändert er doch nicht plötztlich seinen Aggregatzustand, nur weil der Tod eingetreten ist...
Doch, natürlich. Und er ist dann auch schlagartig hochinfektiös und sondert hohe Mengen "Leichengift" ab, weshalb der RTW eigentlich weggeschmissen gehört, aber zumindest entkernt und ausgebrannt werden muss.
Zumindest hat man manchmal den Eindruck, dass Leute so denken...
Gruß
A.
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