Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Änderung des Zivilschutzgesetz - Rohrkrepierer? | 65 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 544703 |
Datum | 21.02.2009 11:45 MSG-Nr: [ 544703 ] | 21364 x gelesen |
Infos: | 06.03.09 THW 21.02.09 Erg. Ausst. des Bundes für den KatS 01.02.09 ZSGÄndG im Bundestag
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Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Transportkomponente bei überregionale Hilfe beim Massenanfall von Verletzten
in NRW Patiententransportzug 10 (PTZ 10)
Geschrieben von Michael RoleffDann erklär mir mal, wie z.B. ein Kreis Euskirchen oder Rhein-Berg. mit Regel-RD einen PTZ10 stellen können soll ohne diesen "platt zu machen".
GAR NICHT, deshalb war ÜMANV-T ja auch KEINE fest strukturiete Einheit, sondern "jeder das, was er kann", genau DAS ist ja der Unterschied!
Gruß
A.
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| 30.01.2009 18:24 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:46 |
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Ingo7 z.7, LK Harburg |
| 30.01.2009 18:52 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:53 |
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., Bad Hersfeld | |