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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsstellung von Einheitsführern der Hilfsorganisationen | 17 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 545376 | ||
Datum | 25.02.2009 12:14 MSG-Nr: [ 545376 ] | 4446 x gelesen | ||
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung der Komune zur Bereitstellung von Sandsäcken für Privatliegenschaften - mir ist jedenfalls keine bekannt. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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