News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gleichzeitig in JF und in FF | 19 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 546098 | ||
Datum | 01.03.2009 22:04 MSG-Nr: [ 546098 ] | 4850 x gelesen | ||
Hallo ! Nein kein Widerspruch. "§ 3 Aktive Mitglieder (2) Der Eintritt in den aktiven Dienst ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein Übertritt in die Reserveabteilung zulässig2. Dies gilt ebenfalls für Angehörige der Feuerwehr, die die Eignung für den Feuerwehrdienst teilweise verloren haben und deshalb im entsprechenden Umfang vom Feuerwehrdienst zu entbinden sind2. Der aktive Dienst endet durch Übertritt in die Ehrenabteilung nach § 5. " Spätestens mit 18 ist dann Übertritt in die Einsatzabteilung angesagt. Was ich auch noch nicht gelesen hatte: Bestimmungen Jugendabteilung "§ 4 Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr endet .. 4. in Sonderfällen ist ein Verbleib in der Jugendfeuerwehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich." Gruß Henning Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|