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RubrikAusbildung zurück
ThemaNeues zur Führerscheinproblematik45 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz552729
Datum09.04.2009 11:38      MSG-Nr: [ 552729 ]13530 x gelesen
Themengruppe:
  • Führerscheine

  • Hallo!

    Meine Herren, meine Damen!

    Also da ist man weit über das Ziel hinausgeschossen!

    4,25 Tonnen wären für mich wirklich in Ordnung gewesen. Auch hätte ich noch bis 5,99 Tonnen zähneknirschend akzeptiert.

    Das hätte zumindest dazu beigetragen, dass sich im Bereich TSF, KLF und TSF-W keine "Wunderwuzzis" mehr entwickeln.

    Auch wäre dies von der Fahrzeugtechnik (Brems- und Federungssystem etc.) in einer Klasse geblieben.

    Aber jetzt hat man wieder etwas geschaffen; weder Fleisch noch Fisch! Praktisch die alte Klasse 3!
    Oh man, muss da immer so übertrieben werden?

    Jetzt bin ich mal auf die neusten Fahrzeugentwicklungen gespannt!

    GRuß vom BErg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

    Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!):

    §187 StGB
    „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    § 240
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. (…)
    2. (…)
    3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht






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     08.04.2009 23:52 Thom7as 7T., Thurmansbang
     09.04.2009 00:05 ., Dortmund
     09.04.2009 00:17 ., Westerwald
     09.04.2009 00:24 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     09.04.2009 00:29 ., Westerwald
     09.04.2009 00:31 ., Dortmund
     09.04.2009 00:41 ., Westerwald
     09.04.2009 12:08 ., Dortmund
     09.04.2009 12:12 ., Dortmund
     09.04.2009 00:51 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     09.04.2009 00:25 ., Dortmund
     09.04.2009 00:32 ., Westerwald
     09.04.2009 00:44 Thom7as 7T., Thurmansbang
     09.04.2009 00:52 ., Westerwald
     09.04.2009 00:57 Thom7as 7T., Thurmansbang
     09.04.2009 00:58 Seba7sti7an 7W., Linden
     09.04.2009 06:44 Henn7ing7 K.7, Dinklar
     09.04.2009 06:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.04.2009 07:08 Henn7ing7 K.7, Dinklar
     09.04.2009 07:42 Mark7us 7R., Stockach
     09.04.2009 08:58 Dani7el 7B., Nörtershausen
     09.04.2009 09:03 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.04.2009 09:40 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     09.04.2009 09:42 ., Westerwald
     09.04.2009 09:47 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     09.04.2009 09:56 ., Westerwald
     09.04.2009 10:23 Flor7ian7 W.7, Simbach bei Landau
     09.04.2009 10:53 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     09.04.2009 11:38 Jako7b T7., Bischheim
     09.04.2009 11:51 Chri7sti7an 7F., Fürth
     09.04.2009 13:11 Thom7as 7T., Thurmansbang
     10.04.2009 08:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     10.04.2009 11:11 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     09.04.2009 13:53 Thom7as 7E., Nettetal
     10.04.2009 11:59 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
     09.04.2009 11:33 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
     10.04.2009 08:12 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     10.04.2009 10:45 Jako7b T7., Bischheim
     10.04.2009 11:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     10.04.2009 12:05 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     10.04.2009 12:31 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     09.04.2009 14:12 Ingo7 z.7, LK Harburg
     09.04.2009 14:18 Chri7sti7an 7F., Fürth
     09.04.2009 14:45 Chri7sto7f S7., Vilseck
     09.04.2009 16:45 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar

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