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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Sinnhaftigkeit (war: First Responder im Saarland) | 26 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 554576 | ||
Datum | 19.04.2009 19:45 MSG-Nr: [ 554576 ] | 8226 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer
Innerhalb des gesetzlichen Rahmens gerne.. war hier nicht neulich ein Schriebselschrieb aus SH aus dem hervorging das laut H-FUK First Responder Dienst keine gesetzliche Aufgabe der Feuerwehr sei und deshalb nicht versichert? Es gibt sogar Auffassungen das je nach Rechtsgrundlagen FR keinen §35 und 38 STVO in Anspruch nehmen dürfen. Dann kommt die haftungsrechtliche Seite noch hinzu.. fällt dir was auf? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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