Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | JF Mitglied rettet Verunfaltem das Leben | 20 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 555239 |
Datum | 22.04.2009 22:46 MSG-Nr: [ 555239 ] | 5129 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
Geschrieben von Jago HexelEs sollte wohl eine Selbstverständlichkeit sein, sich in einer solchen Situation (Person offensichtlich schwer verletzt) beim Ersthelfer rückzuversichern ob er Hilfe benötigt oder nicht.
ganz klar. Nur ist das Nichtbenutzen des GMV nicht strafbar. Sonst wären jede auch jede Menge FA im Knast...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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