Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 556081 |
Datum | 27.04.2009 22:23 MSG-Nr: [ 556081 ] | 22285 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Kai SchaumannZusammenfassung:
Von der UVV darf laut UVV im "Einzelfall [...] zur Rettung von Menschenleben" abgewichen werden, von der FwDV7 jedoch nicht. Alles weitere ist Deine persönliche Entscheidung.
Und da die FwDV 7 hauptsächlich eine Zusammenfassung mehrerer Vorschriften ist.
Und in der FwDV 7 auch steht.
Neben der Feuerwehr-Dienstvorschrift sind insbesondere zu beachten:
· Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" sowie die hierzu ergangenen Durchführungsanweisungen
Und die Unfallverhütungsvorschriften höherwertig sind, beachte ich die UVV.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 27.04.2009 12:16 |
 |
Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
 |
., Neuburg | |