News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Absturzsicherung / FwDV 1 in Thüringen gültig | 3 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 556683 | ||
Datum | 02.05.2009 10:58 MSG-Nr: [ 556683 ] | 1580 x gelesen | ||
Hallo, die FwDV 1 ist, was die Vorraussetzung für die Verwendung des Gerätesatz Absturzsicherung betrifft, klar ausgeführt. >> 17.3 Hinweise zur Sicherheit: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz darf im Einsatz nur durch solche Personen genutzt werden, die über eine nach Landesrecht beziehungsweise den Grundsätzen der Unfallversicherungsträger vorgeschriebene Ausbildung verfügen. << Diese Ausbildung ist die Grundlage für den Umgang mit dem Gerätesatz ASI. Für Thüringen ist mir jetzt keine Ausbildungs- und Anwendungsgrundlage bekannt, dürfte aber sicherlich in die Richtung EUSR gehen. Dieser 24 stündige "Grundlehrgang" wird für Niedersachsen in den Niedersächsischen LFS durchgeführt. Er ist nur leider mit 3 Ausbildungstagen viel zu knapp bemessen :-( MkG Henning Krone Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen. Feuerwehr-Dinklar.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|