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Thema | Nicht schon wieder | 68 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 558275 | |||
Datum | 12.05.2009 21:25 MSG-Nr: [ 558275 ] | 28106 x gelesen | |||
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Geschrieben von Florian Meurer Es ist nicht nur politischer Wille, dass sich ein Mensch wie Du und Ich schriftlich rechtfertigen muss, wenn er im Rahmen der Staatsgewalt eine totbringende Waffe anwendet, sondern eine absolute Notwendigkeit, wo kämen wir denn da hin? Wenn es ja nur um eine schriftliche Rechtfertigung ginge... Soll schon Fälle gegeben haben in denen ein Polizeibeamter in der Dämmerung von einem Flüchtigen im Wald beschossen worden ist und dann beim Zurückschießen aufgrund der Lauf/Ziel-Kombination nicht die Beine des Agressors getroffen hat (eher etwas weiter oben). Ist dann schon frustrierend wenn der eigene Dienstherr dann den Angehörigen des Erschossenen auch noch den Anwalt für die Nebenklage finanziert... MkG Marc
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