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Thema | Nicht schon wieder | 68 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 558321 | ||
Datum | 13.05.2009 11:21 MSG-Nr: [ 558321 ] | 27808 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christof Strobl Wer seine Auflagen bzgl. Waffentransport und Aufbewahrung (Waffenschrank verschlossen, Waffe getrennt von Munition usw.) nicht einhält, dem gehört die Erlaubnis Waffen zu besitzen lebenslänglich entzogen. Das ganze muss natürlich entsprechend kontrolliert werden. Wenn man mal die Opferzahlen anschaut, sollte sowas ja auch für den führerschein gelten oder? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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