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Thema | Zusatzausbildung nach 'Geräteeinweisung', war:Ausbildung in WGA und RD | 24 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 563848 |
Datum | 13.06.2009 21:10 MSG-Nr: [ 563848 ] | 12060 x gelesen |
Geschrieben von Adrian RidderDenn m.E. klafft beim Fehlen einer solchen "Intensivausbildung" wie sie bei uns heißt zwischen der Geräteeinweisung und Realbrandausbildung dann ein Riesenloch an fundamentalen Fähigkeiten (außer das ist alles im AGT-Lehrgang enthalten, bisher kenne ich das aber eher anders).
Hmm, interessant...zum Thread zur Realbrandausbildung schreiben 3mal so viele Leute und es lesen auch ca. 3 mal mehr User, als bei diesem Thread.
Entweder ist überall anders der AGT-Lehrgang so umfassend und perfekt, dass kein Bedarf besteht, oder Realbrandausbildung ist einfach "more sexy" als derartige Basics, so dass sich nur wenige dafür interessieren...
mkG
Adrian Ridder
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"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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| 10.06.2009 13:51 |
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Mich7ael7 K.7, Waldachtal Ausbildung in WGA und RDA wo zwingend vorgeschrieben? |
| 10.06.2009 14:00 |
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Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal |
| 10.06.2009 14:47 |
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., Bremervörde | |