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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 565182 | ||
Datum | 21.06.2009 16:27 MSG-Nr: [ 565182 ] | 124131 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Hauke Hammerich In einem neuen Erlass des IM SH hat das IM für alle Feuerwehren in SH darauf hingewiesen, dass unter 18-jährige un FA ohne GA, nichts bei Einsätzen zu suchen haben Da steht sogar noch mehr: FM(SB) ohne abgeschlossene Truppmann-Ausbildung (also TM1 _und_ TM2) dürfen nicht an Einsätzen teilnehmen. Auch der Einsatz von TM1-Absolventen (der ist dann gerne schon FM, nicht mehr FMA) ist laut diesem Text auszuschliessen. Viel Spaß bei der Umsetzung. Gruß, Henning P.S.: ich schlage dann gleich mal den Dienstgrad "Feuerwehrmannoberanwärter" für Absolventen des TM1 vor :-)) | ||||
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