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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 565353 | ||
Datum | 22.06.2009 15:44 MSG-Nr: [ 565353 ] | 122135 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino das wäre dann auch "Volkssturm" Deiner Meinung nach richtig. Ich halte da auch von der hessischen Lösung nicht viel. bei uns haben sich auch alle Jugendwarte (und auch die StBI /GBI) einstimmig gegen den TM 1 mit 16 ausgeprochen, wie er in anderen Landkreisen in Hessen wohl auch Fuß fasst. Geschrieben von Ulrich Cimolino es ist keiner daran gehindert das zu machen (so einer passend angeboten wird)... bescheinigt ihr euren Jugendlichen aus der JF den TM 1 lehrgang, ohne dass diese einen solchen besucht haben? Und den TM 2 auch? Geschrieben von Ulrich Cimolino Gib beliebige Risikospartarten (zumindest für die, die ungeübt da dran gehen) in Verbindung mit Jugendfreizeit in Google ein, Auswahl: Dort gibt es aber auch entsprechende Sicherheitsvorkerhungen etc. Die habe ich beim Einsatz eher mal nicht... Geschrieben von Ulrich Cimolino Hier auf der B8 ja, auf der Kreisstr. 37 vielleicht, auf dem Feldweg oder vom Weiher zum Bauernhoft m.E. deutlich weniger, als in einem Squash-Court spielen... Wie oft kommt das vor? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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