News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 565399 | ||
Datum | 22.06.2009 17:17 MSG-Nr: [ 565399 ] | 121756 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hi, Geschrieben von Christian Fleschhut Soll Bundesländer geben, in denen klappt es schon seit Jahren problemlos... So wie in Hessen? - ab 16 Truppmann Teil 1 möglich (per Erlass vom HMdI) - ab 16 Teilnahme am Übungsdienst der Einsatzabteilung nicht unüblich (war früher mal Voraussetzung für TM1 mit 17) - ab 17 Mitglied der Einsatzabteilung - theoretisch mit 18 Truppführer und Atemschutz möglich - Einsatztätigkeit ab 17 möglich (als ich angefangen habe, durften JF-Mitglieder noch außerhalb des Gefahrenbereits eingesetzt werden, dass ist die einzige Änderung in diese Richtung, die mir in den letzten 25 Jahren bekannt ist). Das Übertrittsalter von 17 müsste etwa seit 1970 so festgelegt sein. Scheinbar sieht man darin auch kein Problem, bei der Überarbeitung des HBKG, die aktuell in Arbeit ist, sind meines Wissens hier keine Änderung geplant. Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|