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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565403 | ||
Datum | 22.06.2009 17:32 MSG-Nr: [ 565403 ] | 121941 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Weiß Geschrieben von Ulrich Cimolino wir reden noch längst nicht immer vom ersten Auto! Mein Reden seit vielen Jahren dafür ist bekannt: 1 GrFü 1 Ma 4 AGT! Geschrieben von Sebastian Weiß So sehr ich deine Fachposting (i.d.R. *g*) schätze, das ist mir einfach ein wenig zu polemisch und...ääh... herkunftsgeprägt?... gewesen ;o) das hat nur bedingt was mit meiner Herkunft zu tun, viel mehr mit dem Sinn für Realität und Zutrauen in die Fähigkeiten der Jugend (noch bin ich nicht alterssenil). Geschrieben von Sebastian Weiß Btw: Ihr habt doch da diese Stufenausbildung am laufen. Was ist denn da Voraussetzung? Realschulabschluss? Wenn ja, nehmt ihr da auch schon Minderjährige? Klar: http://www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/auf/fragen_antworten.pdf ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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