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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565421 | ||
Datum | 22.06.2009 18:26 MSG-Nr: [ 565421 ] | 121532 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Rometsch Geh ich recht in der Annahme das das Mindestalter von 16,5 Jahren daher kommt das die Azubis nach Abschluss der "handwerklichen" Ausbildung volljährig sein sollen für die AS-Ausbildung ? Kann durchaus sein, ist nicht meine Baustelle... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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