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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 565488 | |||
Datum | 22.06.2009 23:06 MSG-Nr: [ 565488 ] | 121423 x gelesen | |||
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Geschrieben von Christian Fischer In der JF hat gar niemand eine Ausbildung, weil die JF nicht Feuerwehrausbildung ist, sondern Jugendarbeit mit Mitteln der Feuerwehr. Andersherum wird da meines Erachtens ein Schuh draus. Aber die Diskussion hatten wir bereits mehrfach. Geschrieben von Christian Fischer Wenn manche Jugendwarte das begreifen würden hätten sie auch kein Motivationsproblem mit ihren Kids. Stimmt. Kann ich aus meiner Zeit als JFW bestätigen. Hätte ich das umgesetz, hätte ich kein Motivationsproblem bei den Kindern und Jugendlichen gehabt , wie denn auch - es wären gar keine mehr dagewesen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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