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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Wuppertal / NRW | 565540 | ||
Datum | 23.06.2009 10:30 MSG-Nr: [ 565540 ] | 121319 x gelesen | ||
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Meiner Meinung nach wird das Thema hier jetzt unübersichtlich. Und ich bin der Meinung, dass man den Einsatzdienst vor dem 18. Geburtstag strikt von einem vorgezogenen Beginn der Grundausbildung trennen muss. Denn das sind sehr unterschiedliche Ansatzpunkte und da muss man differenziert dran gehen. Ich spreche mich für eine Abspaltung des Themas "Beginn der Grundausbildung vor dem 18. Geburtstag" aus. Damit wird es vielleicht etwas übersichtlicher. | ||||
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