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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 565846 | ||
Datum | 24.06.2009 11:03 MSG-Nr: [ 565846 ] | 121292 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Alexander Schmidtgen Wir haben Jugendliche bei uns, die die Leistungsspange zum 4. oder 5. Mal mitgemacht haben. Wie geht das denn? Mindestalter ist doch in der Regel 15 Jahre und der übertritt erfolgt zwischen 17 und 18 je nach Bundesland? Erstaunte Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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