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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 565852 | ||
Datum | 24.06.2009 11:38 MSG-Nr: [ 565852 ] | 121281 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ingo Horn Wie geht das denn? Mindestalter ist doch in der Regel 15 Jahre und der übertritt erfolgt zwischen 17 und 18 je nach Bundesland? denkbar wären da z.B. - mehrere Spangen pro Jahr? - aushelfen bei anderen Gruppen, Verletzte ersetzen - man muss mit 17/18 nicht wechseln, wir hatten auch schon welche, die deutlich länger geblieben sind etc. Gruß | ||||
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